Das Kapitel Windenergie des kantonalen Richtplans berücksichtigt zahlreiche Kriterien wie den Abstand zum Siedlungsgebiet, zu Gewässern und Grundwasserschutzzonen, die Qualität der Zufahrten zum Standort, den Schutz der Landschaft, das Vorhandensein potenzieller Naturgefahren, das Vorhandensein von Brutvögeln, Fledermäusen oder Amphibienlaichgebieten, den Abstand zu Infrastrukturen, die für die zivile und militärische Flugsicherung notwendig sind, und die Windgeschwindigkeit.
Für die folgenden sieben Windenergiegebiete des kantonalen Richtplans werden Messungen durchgeführt: